Mitgliedschaft

Mitgliedschaft in unserer Baugenossenschaft

Die Anfragen für Wohnungen haben mittlerweile einen Umfang erreicht, der es uns nicht mehr ermöglicht entsprechenden Wohnraum in absehbarer Zeit anbieten zu können.

 

Wir können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nur noch enge Familienangehörige unserer Mitglieder wie Kinder, Eltern und Geschwister für eine Wohnung vormerken.

 

Die Mitgliedschaft bei der Bauverein Giesing eG ist erst bei Überlassung einer unserer Wohnungen möglich.

Auch hier ist teilweise mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

 

Bitte sehen Sie deshalb von mündlichen oder schriftlichen Anfragen in unserer Geschäftsstelle ab, sollte kein engerer Familienangehöriger, wie oben beschrieben, bereits bei uns Mitglied sein!